30 Jahre auf Ihrer Seite
Die Kanzlei wurde im Mai 1973 in der Schellingstraße 52 gegründet, zunächst mit vier Partnern, später mit fünf. Von Anfang an waren wir im Strafrecht tätig, daneben bald im Ausländerrecht als weiterem Schwerpunkt. Alle Sozien verstanden sich als Angehörige der 68er-Generation, entsprechend hoch war der Anteil von Mandaten, bei denen es um die Vertretung und Verteidigung von Menschen ging, die wegen ihrer politisch radikalen Meinungen und Taten vor Gericht standen. Das schärfte die Fähigkeiten, sich der Möglichkeiten der Strafprozessordnung für die Durchsetzung der Rechte der Mandanten zu bedienen. Es ergab sich die Notwendigkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammenzuarbeiten, um sich gegen den wachsenden Druck des Staates zu behaupten.
In diese Zeit fielen die Gründungen der Bayerischen Strafverteidigerinitiative und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (zusammen mit Otto Schily, Werner Holtfort, Heinrich Hannover und anderen). Später wurden die Zeiten ruhiger, die handelnden Personen gelassener. Das Verständnis, dass Anwaltstätigkeit immer auch einseitiger und interessengebundener Kampf für die Rechte des Mandanten ist, hatte sich durchgesetzt und war etabliert, auch im allgemeinen Strafrecht.
Heute stellen sich andere Probleme: das Strafrecht ist in Gebiete eingedrungen, für die sich früher kein Staatsanwalt interessierte. Die Möglichkeit, mit dem Strafrecht konfrontiert zu werden, hat auf den Gebieten des Umweltrechts, des Steuer- und des Wirtschaftsrechts in einer ungeahnten Weise zugenommen. Die hieraus oft erwachsenden "Materialschlachten" mit Dutzenden von Leitzordnern Prozessmaterial benötigen außer dem Spezialwissen des Strafverteidigers auch seine Fähigkeit zur Teamarbeit mit Naturwissenschaftlern, Technikern und Steuerberatern sowie seine rasche Einarbeitung in fremde Sachgebiete.
Der heute viele Prozesse beherrschende "Deal" im Strafprozess erfordert ein neues Denken und neue Strategien im Interesse des Mandanten.
