Beruflich genutzte PCs im Arbeitszimmer von Rundfunkgebühren befreit
Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11) fallen PCs im häuslichen Arbeitszimmer unter die sog. Zweitgerätebefreiung. Für diese müssen somit keine Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Solche Geräte seien nicht selten tragbar und entziehen sich daher von einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Neuartige Geräte würden häufig nicht primär dem Rundfunkempfang dienen, sondern als Arbeitsmittel genutzt.
(Pressemitteilung des BVerwG vom 17.08.2011)
