Familien- und Erbrecht mit Auslandsbezug
Sowohl im Familien- als auch im Erbrecht sind bei Auslandsbezug Kenntnisse des internationalen Privatrechts erforderlich, das regelt, ob deutsches Recht zur Anwendung kommt oder das Recht eines anderen Staates, sowie die Fähigkeit zur Einarbeitung in das Recht des ausländischen Staates.
