Trendwende für Ärzterechtsprechung
68-Jahre-Alterszulassungsgrenze für Ärzte und Psychotherapeuten entfällt zum 01.01.09
Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums vom 16.07.2008 wird die 68-Jahre-Alterszulassungsgrenze für Ärzte und Psychotherapeuten ab dem 01.01.2009 ersatzlos entfallen. Nach bisheriger Rechtslage (SGB V und Ärztezulassungsverordnung) mussten zugelassene Vertragsbehandler (Ärzte, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten) mit Erreichen des 68igsten Lebensjahres ihre Zulassung zurückgeben bzw. ihre Praxis verkaufen. Bereits mit dem Vertragsarztänderungsgesetz aus dem Jahre 2007 entfiel diese Altersgrenze in unterversorgten Planbereichen, während in überversorgten Planbereichen, die für Zulassungen gesperrt waren, diese Altersgrenze weiter Geltung hatte. Der Gesetzgeber hat jetzt offensichtlich die vielfältige Kritik von Berufsverbänden, Psychotherapeutenkammern und Ärztekammern aufgegriffen und wird zum 01.01.2009 die 68-Jahre-Altersgrenze ersatzlos streichen. Darauf haben sich die Politiker der großen Koalition geeinigt. Die entsprechende Gesetzesänderung wird in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, nämlich das GKV - Organisationsweiterentwicklungsgesetz - einbezogen. Die erste Lesung im Bundestag hat bereits stattgefunden, auch der Bundesrat wurde bereits angehört. Die Beratung im Gesundheitsausschuss wird im September erfolgen, hier werden die entsprechenden Änderungen eingefügt werden. Bei normalem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens kann die Gesetzesänderung dann zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Weitere Informationen erteilen wir gerne.
