Zivilrecht

Rechtsgebiet: Zivilrecht

Familienrecht

Sie benötigen eine Beratung zu Fragen der Trennung, des Unterhalts für Ihre Kinder, des Unterhalts für einen Ehegatten während der Trennung und nach der Scheidung oder zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens . Sie haben Fragen zum Versorgungsausgleich, dem ehelichen Güterrecht und hier vor allem zum Zugewinnausgleich sowie zur Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten.
Sie erhalten in unserer Kanzlei eine ausführliche und kompetente Beratung und wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht und vor dem Oberlandesgericht , insbesondere vor dem Familiengericht München und vor dem Oberlandesgericht München.
Sie erhalten von uns auch Unterstützung in den familienrechtlichen Bereichen elterliche Sorge und Umgang.
Wenn Sie beabsichtigen, zu heiraten, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob eine Ehevertrag sinnvoll ist. Dabei können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bestens unterstützen.

 

Erbrecht

Sie fragen sich, ob es notwendig ist, ihr Erbe zu regeln, also ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Zum Beispiel weil Sie keine Kinder haben, Sie Ihren Ehegatten absichern wollen, aber auch sicherstellen wollen, dass der Nachlass später an die gemeinsamen Kinder geht, es Ihr Anliegen ist, dass das Haus oder die Firma in der Familie bleibt , von Ihren Kindern aber dennoch keines benachteiligt wird.
Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in München und erarbeiten für Sie Vorschläge für die Testamentsgestaltung. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, an eine Vorsorgevollmacht zu denken und an eine Patientenverfügung.
Nach einem Erbfall sind wir Ihnen behilflich bei der Klärung, wer Erbe geworden ist, bei dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zum Beispiel beim Amtsgericht München, bei der Aufstellung des Nachlassverzeichnisses für das Nachlassgericht und für die Auskunft gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten. Wir vertreten Sie, wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren gegen die Erben, und dies nicht nur vor einem Gericht in München.
Häufig macht die Auseinandersetzung des Nachlasses unter Miterben Probleme. Hier versuchen wir bei der Vertretung eines Miterbin in erster Linie, eine gütliche Regelung zu erarbeiten, da sonst sehr langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen drohen.

 

Gesellschaftsrecht

Sie wollen eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gründen, als Gesellschafter aus einer solchen Gesellschaft ausscheiden oder die Gesellschaft soll aufgelöst werden. Wir erarbeiten mit Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Lösung. Gleiches gilt, wenn Sie Miteigentümer eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung zum Beispiel in München sind und Sie aus dieser Gemeinschaft ausscheiden oder die Gemeinschaft auflösen wollen.

 

Allgemeines Zivilrecht

Sie haben eine Forderung oder gegen Sie wird eine Forderung erhoben, zum Beispiel aus einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag, Dienstvertrag oder Darlehensvertrag. Wir vertreten Sie außer-gerichtlich und gerichtlich und wir erledigen für Sie nach Vorliegen der gerichtlichen Entscheidung für den Fall dass nicht gezahlt wird, die Beitreibung .