AKTUELLES

 

Erläuterungen von PRO ASYL zum Beschluss der Innenministerkonferenz zum Thema Bleiberecht mehr

 

Bundesverwaltungsgericht hebt Ausweisung eines islamischen Missionars auf mehr

 

Beruflich genutzte PCs im Arbeitszimmer von Rundfunkgebühren befreit mehr

 

Neues zu den sog. "Farbwahlklauseln" in Mietverträgen mehr

 

BVerfG erklärt Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig mehr

 

Trendwende: Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgung von Vertragsärzten durch die Rechtsprechung mehr

 

Neue Düsseldorfer Tabelle und Kindergeldsätze seit 01.01.2010 mehr

 

BGH-Urteil zu "Stadionverboten": 

BGH-Urteil vom 30.10.2009

Pressemitteilung des BGH

 

Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Versammlungsrecht mehr

 

OVG Niedersachsen erklärt Datei “Gewalttäter Sport“ für rechtswidrig mehr

Stets auf Ihrer Seite

Stets auf Ihrer Seite – bedeutet für uns die bestmögliche Vertretung unserer Mandanten. Eine individuelle Beratung, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die verantwortungsbewusste Erledigung aller übernommenen Aufgaben lassen uns auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen für Sie finden.


Unsere Kernkompetenzen liegen auf den Gebieten des Straf-, Ausländer-, Familien- und Arbeitsrechts. Dort haben wir in den vergangenen 30 Jahren gelernt, was es heißt für unsere Mandanten zu kämpfen. Dies hat uns geprägt und sichert Ihnen auch in unseren anderen Tätigkeitsfeldern eine engagierte und kompetente Vertretung.