Asyl- und Ausländerrecht

Rechtsgebiet: Asyl- und Ausländerrecht

Asyl/Flüchtlingsschutz

Sie sind als Flüchtling nach Deutschland eingereist und haben bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in München oder Nürnberg gestellt. Sie befinden sich jetzt im Asylverfahren beim BAMF. Wir beraten und/oder vertreten Sie gerne während des gesamten Asylverfahrens gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sie haben einen negativen Bescheid vom BAMF erhalten. Wir vertreten Sie gegenüber dem Verwaltungsgericht München, Regensburg, Augsburg etc. Wir bereiten mit Ihnen die Klage vor, begründen diese und vertreten Sie vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht.

Aufenthalt

Sie haben ein Aufenthaltsrecht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlangt und haben nun Schwierigkeiten, die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (KVR München, Landratsamt München, Freising, Ebersberg, Erding, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Miesbach, Weilheim/Schongau etc.) zu bekommen. Wir beraten Sie in allen weiteren Schritten oder übernehmen die Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde.
Ein Aufenthaltsrecht können Sie jedoch nicht nur mittels Durchlaufen des Asylverfahrens erlangen, sondern unter anderem auch durch das Absolvieren einer Ausbildung, aufgrund eines hochqualifizierten Berufs (Blue-Card) aufgrund guter Integration bei Einreise als Minderjähriger, da Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreisen können oder da Sie sich bereits seit mehreren Jahren geduldet in Deutschland aufhalten. Dies sind nur einige nicht abschließende Beispiele, in denen wir Sie gegenüber der Ausländerbehörde vertreten können.

Einbürgerung

Sie befinden sich bereits seit geraumer Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und möchten nun endlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hierbei handelt es sich um einen langwierigen Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Es gibt viele zu klärende Fragen und eine Reihe von Dokumenten, die bei der Einbürgerungsbehörde vorgelegt werden müssen. Damit Sie hier gut vorbereitet sind, beraten wir Sie ausführlich und wiesen auf sämtliche Schwierigkeiten hin, auch vertreten wir Sie - wenn gewünscht - gegenüber der Einbürgerungsbehörde.

Familiennachzug

Sie sind zum Beispiel deutsche(r) Staatsangehörige(r) und möchten für Ihren noch im Ausland lebenden Ehegatten ein Aufenthaltsrecht für Deutschland erwirken oder Sie sind anerkannter Flüchtling und wollen Ihre Familie nachholen, so können wir Ihnen ausführlich das gesamte Familiennachzugsverfahren von der Antragstellung bis zur Einreise und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erklären und auf eventuelle Probleme hinweisen.
Wir vertreten Sie gegenüber der jeweiligen Deutschen Botschaft (z.B. Beirut, Nairobi, Karthum, Izmir, Istanbul, Pristina, Addis Abeba, Dakar etc.) und gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.

Arbeit/Ausbildung/Studium

Es ist uns ein großes Anliegen, Ihnen dabei behilflich zu sein, eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten unabhängig davon, ob Sie hier einen Asylantrag gestellt haben oder direkt aus dem Ausland mit Visum einreisen wollen. In all diesen Fällen können Sie uns kontaktieren und sich beraten lassen. Wir vertreten Sie sodann gegenüber der Deutschen Botschaft, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.

Ausweisung/Abschiebung

Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis und gegen Sie wurde durch die Ausländerbehörde ein Ausweisungsverfahren eingeleitet. Es droht die Abschiebung in Ihr Heimatland. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde und gegenüber dem Bayerischen Verwaltungsgericht (u.a. München, Regensburg, Augsburg, Ansbach).