Hausdurchsuchung

Wer von einer Hausdurchsuchung durch die Polizei oder die Steuerfahndung überrascht wird, sollte zunächst einmal zwei Dinge tun. So schnell wie möglich sollte ein Anwalt informiert werden, der sich entweder gleich persönlich zu Ihnen auf den Weg macht, oder telefonische Ratschläge erteilen und gegebenfalls mit den Durchsuchungsbeamten über den Ablauf der Durchsuchung verhandeln kann. Sie sollten immer überprüfen, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß vorliegt. Dieser muss Ihnen ausgehändigt werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Umfang des Durchsuchungsbeschlusses eingehalten wird, etwa wenn manche Räume eines Anwesens von anderen Personen als von Ihnen benutzt werden. Unter Umständen bietet es sich an, kooperativ zu sein und die gewünschten Unterlagen oder Ordner selbst herauszugeben. Auch hier gilt jedoch, dass Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinerlei Angaben zum Sachverhalt machen sollten.